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Wie lange ist die Kündigungsfrist bei den Abos, Zusatzpakten oder zusätzlichen TV Boxen?

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Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragsdauer: 2 Monate Kündigungsfrist auf Monatsende.

Kündigung einer nicht mehr benötigten zusätzlichen TV Box: Kündigung/Rückgabe jederzeit möglich auf Ende des laufenden Monats.

Kündigung von nicht mehr benötigten Zusatzpaketen: Kündigung jederzeit möglich auf Ende des laufenden Monats.

Downgrade eines bestehenden Abos nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (bspw. Reduktion der Internetgeschwindigkeit): jederzeit möglich auf Ende des laufenden Monats.

Downgrade eines bestehenden Abos während der Mindestvertragsdauer: jederzeit möglich auf Ende des laufenden Monats. Downgrade bei Aktionen, die einen bestimmten Speed oder spezielle Dienstleistungen beinhalten: in den letzten 3 Monaten der Mindestvertragsdauer auf Ende des laufenden Monats möglich.

Kündigung des Abos während der Mindestvertragsdauer: Mindestens 1 Jahr muss zu vollen Abonnementskonditionen verrechnet sein, dann wird die Differenz zu den Aufschaltkosten von 12-Monatsverträgen verrechnet. Eventuell gewährte Gratismonate bei Abo Abschluss werden nachverrechnet.

Kündigung von einzelnen Diensten (bspw. nur Telefonie, TV, Telefonie oder Mobile – Internet bleibt bestehen) während der Mindestvertragsdauer: Kündigung jederzeit möglich mit 2 Monaten Kündigungsfrist auf Monatsende.

Bei der Telefonie ist es möglich, eine Ausportierung auch vor Ablauf der zweimonatigen Kündigungsfrist vorzunehmen. Die 2 Monate werden verrechnet, die Ausportierung kann jedoch bereits früher erfolgen, wenn der Kunde dies wünscht.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne unser Kundencenter zur Verfügung: info(at)leucom.ch oder 052 552 52 00.